Kommentar bei "Lindas Suche nach Liebe 39" melden
"Siehe Dir mal meine Kommentare weiter unten an, da habe ich es mit einem entsprechenden Link hinterlegt. Die Gemeindeordnungen sehen in den beiden Ländern einfach keine Abwahlmöglichkeit eines Bürgermeisters vor.
In Bayern kann er nur zurücktreten oder durch eine Aufsichtsbehörde des Amtes enthoben werden - dafür müssen aber entsprechend schwerwiegende Gründe vorliegen. Ansonsten sind Gemeinden in Bayern für die Dauer einer Wahlperiode quasi an ihren Bürgermeister verraten und verkauft.
Keine Ahnung, warum zum Beispiel Bayern nicht die Abwahl eines Bürgermeisters bei gleichzeitiger Wahl eines neuen Bürgermeisters (analog zum konstruktiven Misstrauensvotum beim Bundeskanzler) in das entsprechende Gesetz aufnimmt."