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"Mitsch bekam doch sein Haus "sehr günstig", weil CaDeWe ihm das Grundstück auf der Basis eines Erbbaurechtes überlies. Wenn die CaDeWe nun Bauinteressenten die Grundstücke der Flurstücke 307 und 308 auch auf der Basis von Erbbaurechten überlässt liegt doch formell kein Verkauf vor. So sollte doch meines Erachtens Fuchser in die Röhre gucken. Dies für den Fall, wenn der Vertrag über das Vorkaufsrecht nicht wegen arglistiger Täuschung oder Insidergeschäft anfechtbar ist."