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"Die Gugginger wurde nach der Vernehmung vor dem Untersuchungsrichter nach Hause entlassen mit der Auflage 'den Gerichtsbezirk nicht zu verlassen'. Da brauchen wir jetzt für die Spekulationen den juristischen Beistand um zu beurteilen, ob sie für den Versuch, ins Ausland zu reisen, in den Genuss gesiebter Aussicht kommen kann.
Die Tatsache, dass sie - während sie krank geschrieben ist - die Reise in die Dom Rep machen will, dürfte nicht justitiabel sein, denn sie dient ja auch der Erholung von ihren schweren Erlebnissen!"