Kommentar bei "Verlust und Gewinn Teil 7" melden
"Ob es im französischen Strafrecht auch der eigentlichen Tat gleichstellende Sanktionen für unterlassene Hilfeleistung gibt ist mir nicht bekannt. Ob hier infolge der Unterlassung aus dieser sogar eine Beihilfe zur Tat herzuleiten ist? Befürworten würde ich es schon.
In D haben wegen Sexualdelikten einsitzende Täter m.W. heftige Repressalien zu erwarten. Ich vermute, dass das in F ebenso sein dürfte. Falls also eine Strafverhandlung gegen die Eltern geschildert wird dürfte denen bei der Vorführung aus der U-Haft einiges an Spuren anzusehen sein..."