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"Nach deutschem Erbrecht, wie es für die Hamburgerin Frau Erkens gilt, muss ein Testament von vorne bis hinten eigenhändig geschrieben sein. Davon ausgenommen sind nur Testamente, die vor einem Notar errichtet werden. Die bloße Unterschrift reicht also nicht, das Testament, das der erbschleicherische Neffe ihr abgepresst hat, war ungültig. Nun, darum braucht der Neffe sich keine Sorgen mehr zu machen."