Kommentar bei "Ehepaar auf Abwegen" melden
"Wir haben den Begriff „Einvernehmlichkeit“ gar nicht verwendet. Juristisch gibt es ihn in § 177 StGB nicht. Sexuelle Nötigung ist dort definiert als „Handlung gegen den erkennbaren Willen“. Und was das ist, obliegt im Einzelfall der Betrachtungsweise des Gerichts bzw. des Gutachters. Da haben wir schon die erstaunlichsten Fälle erlebt / gesammelt. Und manchmal ist die Abgrenzung zur Freiwilligkeit sehr schwierig. Wir erinnern an den berühmten Kachelmann-Prozess (Mannheim, 2010/11).
Wann ist das „Mitmachen“ freiwillig und wann geschieht es aus Angst (wodurch die Handlung in jedem Fall kriminell bleibt)? Diese Frage ist nicht selten ziemlich schwierig zu beantworten. Und es sind nicht nur „schwache Personen“, die mitunter „mitmachen“. Zu dieser Sorte gehören wir beide ganz bestimmt nicht. Juristisch gesehen würde unser „Erlebnis“ mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht als „Übergriff“ gewertet werden.
Viele Grüße vom Kanzler und seiner Frau."