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"die gut beschreibt, wie sich eine solche Beziehung entwickeln kann. Vielleicht ein wenig zu gefühlslastig, aber das entspricht ja dem Titel. Und vielleicht geht die Lehrerin mit sich selbst zu hart ins Gericht, denn Zuneigung und Liebe kann man nicht an- und abschalten. Die Lehrerin öffnet sich nach langem Zaudern, sie tut unserer Meinung nach nichts Verwerfliches, der Schüler ist ja volljährig und es beruht auf Einvernehmen.
Sind solche Gefühle jedoch wirklich „verboten“? Der Autor spricht im Schlusswort von einem „moralisch schwierigen“ Thema. Für uns ist es das nicht. Aber Moral ist eine sehr persönliche Angelegenheit.
Jenseits der Moral gibt es für solche Beziehungen bestimmte Rechtsnormen. Das Strafrecht (§174 StGB) greift nicht. Für das Beamtendienstrecht ist es zwar ein Dienstvergehen, führt aber nicht automatisch zur Dienstenthebung. Die Lehrerin müsste also keine Angst um ihre Zukunft haben.
Wir sind gespannt, wie es weitergeht.
Beste Grüße vom Kanzlerehepaar"