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"@ Jolly Roger: Es ist sehr wohl möglich, im Strafverfahren Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Das Gericht befindet dann auch über diese. Das Ganze nennt sich Adhäsionsverfahren und dient dazu, dem durch die Straftat Geschädigten die Mühe eines zweiten Gerichtsverfahrens zu ersparen."