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"Wie im Bundestag, oder Landtag, darf auch in einer Stadt/Gemeinde die Vertrauensfrage gestellt werden. So die Aussage eines Freundes, der Stadtrat ist. Bei einer kreisfreien Stadt, kann das eine Partei beantragen. Bei Landkreisstädten und Gemeinden muss der Antrag, nach seiner Meinung, bei dem zuständigen Landratsamt genehmigt werden. Ich hoffe mal, dass da mein Freund recht hat, der ist schon fast 30 Jahre kommunal aktiv, da vertrau ich ihm auch."