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"Nach erneutem lesen (geht jetzt ja wieder problemlos) fällt mir auf, daß die Übernahme der Klagen durch den RA Feuermacher schon sehr seltsam erscheinen. Der Versuch, einen Grundstücksverkauf nur aufgrund einer Vorkaufsvereinbarung durchsetzten zu wollen? In Deutschland kann ein Verkauf gegen den Willen des Besitzers juristisch nicht durchgesetzt werden. Einzig eine Enteignung wäre möglich; aber nur durch eine amtliche Stelle und mit seeehr wichtiger Begründung und dann auch nur durch ein Gericht. Vermutlich würde kein Gericht die Klage auch nur annehmen. Und eine Klage auf Schmerzensgeld nach eigenem tätlichem Angriff - und das vor einem Notar? Ein Jurastudent im 1. Semester würde vermutlich die Erfolglosigkeit erkennen, aber RA Feuermacher? Er ist doch schon mal gegen die Wezers grandios gescheitert!"